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Zeitarbeit und Werkverträge

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren Ende Juni 2019 in Nordrhein-Westfalen 213.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeiter in 11.000 Verleihbetrieben beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigten hat auf lange Sicht in den letzten Jahren zugenommen. Zuletzt gab es Rückgänge, unter anderem auch in Folge gesetzlicher Änderungen.

Zeitarbeit ist ein Instrument, mit dem Unternehmen flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren können. Werkverträge sollen dazu dienen, Aufträge, die ein Unternehmen nicht selber erledigen kann, an Dienstleister mit entsprechender Expertise zu vergeben. Beide dürfen nicht dazu genutzt werden einen Preiskampf auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen und Stammbeschäftigung zu verdrängen.

Zum 01.04.2017 traten gesetzliche Änderungen bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen in Kraft, die diesen Tendenzen etwas entgegensetzen.

Nach dem novellierten Gesetz wurde die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt, Equal Pay wird ab 9 Monaten gezahlt. Einsätze von Zeitarbeitskräften müssen im Überlassungsvertrag als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden und das Betriebsverfassungsgesetz wurde erweitert. Über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können teilweise abweichende Regelungen getroffen werden.

Für das Jahr 2020 ist eine Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgesehen. Ob diese Evaluation zu gesetzlichen Änderungen führen wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Wichtig ist bei der fairen Umsetzung von Zeitarbeit und Werkverträgen immer eine Sensibilisierung und hohe Transparenz in Richtung der Zeitarbeits- oder Werkvertragsbeschäftigten sowie aller beteiligten Akteure (z.B. Betriebsräte, Jobcenter, Zeitarbeitsunternehmen, Betriebe).

Begleitend und unterstützend wird das Land Nordrhein-Westfalen auf verschiedenen Wegen tätig, um dies umzusetzen, Zeitarbeit fair zu gestalten und Beschäftigte wie auch Betriebe dabei zu unterstützen Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten zu erhalten und Zeitarbeit gut zu nutzen.