
Servicestelle Zeitarbeit und Werkverträge
Zu den Aufgaben der TBS Beraterinnen und Berater gehört es, Beschäftigte und Arbeitsuchende bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkverträgen schnell und unkompliziert zu informieren und zu beraten.
Darüber hinaus hilft die Servicestelle aber auch Betriebs- und Personalräten bei allen Fragen rund um die Themen faire Zeitarbeit und Werkverträge weiter. Dazu kann es beispielsweise gehören, Interessenvertretungen zu unterstützen, die Regelungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften oder Werkverträgen in ihrem Unternehmen vereinbaren wollen. Zudem bietet die Servicestelle Schulungen, Workshops und Veranstaltungen für Betriebs- und Personalräte an und stellt Informationsmaterialien zur Verfügung.
Das kostenlose Informationsangebot der Servicestelle kann auch von Arbeitsagenturen und Jobcentern genutzt werden. So führen die Beraterinnen vor Ort Schulungen und Veranstaltungen sowohl für die Arbeitssuchenden als auch für die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler durch.
Seit Mitte 2019 werden von der Servicestelle Schulungen für Beraterinnen und Berater von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten angeboten. Diese behandeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und vermitteln, welche Kriterien faire Zeitarbeit ausmachen.
Hier finden Sie den Flyer "Ratgeber Zeitarbeit" im PDF-Format.
Hier finden Sie den Flyer "Ratgeber Werkvertrag" im PDF-Format.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge.
Frage des MonatsWorin besteht der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung? Viele große Zeitarbeitsfirmen bzw. Personaldienstleister sind auch im Bereich der Arbeitsvermittlung tätig. Aber was unterscheidet Zeitarbeit von Arbeitsvermittlung? Grundlegend kümmern sich private Arbeitsvermittlungen bzw. Personaldienstleister darum, dass in einer einmaligen Vermittlung Arbeitnehmende und Unternehmen zueinander finden. Ihre Tätigkeit endet mit der Schließung eines Arbeitsvertrags. Zeitarbeitsfirmen sind hingegen selbst Partei des Arbeitsvertrags zwischen ihnen und den Arbeitnehmenden. Diese werden dann an einen Einsatzbetrieb "entliehen". Zusätzliche Informationen der Servicestelle zu diesem Thema finden Sie in diesem Blogbeitrag. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Zeitarbeit finden Sie bei der Servicestelle Zeitarbeit und Werkvertrag. |