Rechtliches und Mitbestimmung
Arbeitsrecht ist durch die Fülle an Regelungen ein sehr komplexes Themengebiet, das in den letzten Jahren unter anderem auch durch europarechtliche Einflüsse viele Änderungen hin zu stärkeren Arbeitnehmerrechten erfahren hat.
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, die arbeitsrechtlichen Entwicklungen aktiv für mehr Fairness voranzutreiben, sondern auch aktuelle und umfassende Informationen hierzu zu vermitteln. Denn nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen.
Ein fairer Ausgleich ist nicht allein durch die gesetzliche Stärkung der Arbeitnehmerrechte zu erreichen, sondern macht Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie Arbeitgebern und Personal- oder Betriebsräten erforderlich.
Arbeitnehmervertretungen ermöglichen es Beschäftigten, ihre eigenen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durch Einbindungen in Entscheidungsprozesse mitzubestimmen.
Nach Berechnungen des IAB-Betriebspanel 2019 liegt die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen bei 57 Prozent und damit auf Platz drei im Vergleich der Bundesländer.
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat es sich daher zum Ziel gemacht, Mitbestimmung und Tarifpartnerschaften weiter zu stärken.
Um die Interessenvertretungen in einzelnen Betrieben und Branchen zu fördern, Beschäftigte und Betriebe über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und Ratsuchenden Hilfestellung zu geben, werden hier verschiedene Angebote bereitgestellt.
Flyer zu Arbeitnehmerrechten: Beschäftigte dürfen maximal acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage; aber erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Und wenn Beschäftigte krank werden, muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterbezahlen, sofern diese seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Weitere Beispiele finden sich im Flyer.
Flyer zu Ansprechstellen bei Fragen und Problemen: Wer sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren will, kann sich an das Arbeitsschutz-Telefon NRW wenden, wer Fragen zu Tarifverträgen hat, an das Tarifregister NRW und bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkvertrag kann man sich an die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge wenden. Weitere Ansprechstellen finden sich im Flyer.
Die Flyer können über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden: www.mags.nrw/broschuerenservice.
Bürgertelefon des BMAS: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liefert unter anderem Informationen zu den Themen Arbeitsrecht und Mindestlohn.