Mitbestimmung im Betrieb
Bei unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich einzelne Beschäftigte nur schwer allein durchsetzen. Damit sich Beschäftigte im Arbeitsleben mit ihren Ideen, Vorstellungen und Meinungen einbringen können, hat der Gesetzgeber die Rolle des Betriebsrates im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beschrieben und festgelegt. Ziel ist es, Mitbestimmung im Betrieb möglich zu machen.
Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt und hat die Aufgabe, sich für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einzusetzen. Ein Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, die ihm erlauben im betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen. Zudem kann der Betriebsrat die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Kurz gesagt vertritt der Betriebsrat die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber.
Mitbestimmung schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen der Belegschaft und denen der Arbeitgeber. Beschäftigte an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, führt in der Regel zu nachhaltigeren, stabileren Ergebnisses und nutzt damit auch den Arbeitgebern.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, regelt den Rahmen, in denen die Interessenvertretung stattfindet. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, steht ihm ein Instrumentarium von Rechten zur Verfügung.
Betriebsrat gründen - Ab wann geht das?
Ein Betriebsrat kann nach dem Gesetz in jedem Betrieb ab mindestens fünf ständig Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gegründet werden. Der Betriebsrat wird dann aus dem Kreis der wahlberechtigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Betrieb gewählt. Die Gründung und die Wahl eines Betriebsrats darf von niemandem, auch nicht vom Arbeitgeber, behindert oder verboten werden. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im Betrieb kann die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats geben. Hilfestellung bei Vorbereitung der Betriebsratswahl bieten auch die Gewerkschaften an.
Informationen zur Gründung eines Betriebsrates in 6 Schritten finden Sie hier.