
Projekt "Fair im Betrieb"
Systematische arbeitgeberseitige Initiativen zur Verhinderung von Betriebsräten bzw. zur Zerschlagung von Gewerkschaften werden unter dem Begriff „Union Busting“ gefasst. Das Phänomen, das hauptsächlich in angelsächsischen Ländern und insbesondere in den USA auftritt, erhält auch in Deutschland zunehmend Einzug. Dabei ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt und gesetzlich geschützt.
Im Mittelpunkt des landesweiten ESF-geförderten Projekts "Fair im Betrieb" stehen betriebliche Interessensvertretungen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW, die sich in eskalierenden Arbeitskonflikten befinden und bei denen Arbeitgeber versuchen, durch "Bossing" und Diffamierung Mitbestimmung zu unterlaufen. Das Ziel des Projekts ist es, sie durch individuelle Fallberatung bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht zu unterstützen und bei Bedarf weitere Hilfe zu organisieren. Darüber hinaus sollen für die Themen verschiedene Zielgruppen sensibilisiert und ein unterstützendes Netzwerk aufgebaut werden. Außerdem soll eine mögliche Systematik in diesen Fällen dokumentiert und entsprechende Interventionsmöglichkeiten entwickelt und gesammelt werden.
- Weiterführende Informationen zum Projekt „Fair im Betrieb“
- Handlungshilfe bei Bossing und Union Busting