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Tarif und Bezahlung

Was Sie über Tarifverträge wissen sollten! - Viele Arbeitsbedingungen sind in Tarifverträgen festgelegt.

Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Sie regeln Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen, Arbeitsbedingungen und vieles mehr.

Ein Tarifvertrag hat eine bindende Wirkung von gleicher Qualität wie ein Gesetz.

Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen. Sie sichern Mindestarbeitsbedingungen, einen einheitlichen Lebensstandard und stellen humane Arbeitsbedingungen her. Arbeitgeber profitieren von der Friedenspflicht während der Laufzeit der Tarifverträge. Zudem schaffen sie einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten.

Für wen gelten Tarifverträge?

Verhandlungs- und Vertragspartner sind die einzelnen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften als Vertreter ihrer Mitglieder, der Beschäftigten in den Betrieben. Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband und in einer Gewerkschaft ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.

Wie kann ich herausfinden, ob ein Tarifvertrag für mich gilt?

Grundsätzlich findet ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn sowohl der/die Beschäftigte als auch der Arbeitgeber Mitglied in dem jeweiligen Verband ist, der den Tarifvertrag mit abgeschlossen hat. Ebenso kann einzelvertraglich die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart werden. Im Arbeitsvertrag ist dann der Tarifvertrag genannt, der für das Arbeitsverhältnis gilt.

Wenn es dort einen Hinweis auf Tarifverträge gibt, dann gilt in Unternehmen, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind, der § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG): "Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für Ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."

Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass sich alle Beschäftigten eines Betriebes über Tarifverträge, die sie betreffen, anhand des Vertragswortlautes selbst informieren können. Bevor Sie Tarifinformationen anderweitig erfragen, sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, dann kann dieser Ihnen auch eine Auskunft dazu geben.

Als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes haben Sie die Möglichkeit, die für Sie gültigen Tarifverträge dort zu beziehen oder einzusehen.

Die Tarifvertragsparteien bieten zudem eine individuelle Beratung bei der häufig komplizierten Auslegung einzelner Vereinbarungen an.

 

Viele weitere Informationen zu Tarifverträgen und wie sie zustande kommen und was in verschiedenen Branchen und Berufen geregelt ist, finden Sie unter:

www.tarifregister.nrw.de