
Mindestlohn
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Aktuell (Juli 2022) beträgt der allgemeine Mindestlohn 10,45 Euro brutto pro Stunde. Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag eine weitere Erhöhung auf 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Grundsätzlich ist im MiLoG festgelegt, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet.
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen. So gibt es beispielsweise branchenbezogene Mindestlöhne, die jedoch nicht unter dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen dürfen.
Für folgende Personengruppen gilt der Mindestlohn nicht:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung oder an einer anderen Berufsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
- Praktikantinnen und Praktikanten, wenn das Praktikum ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung ist oder wenn es freiwillig für maximal drei Monate als Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums durchgeführt wird,
- Auszubildende,
- ehrenamtlich Tätige,
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit.
Was müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim gesetzlichen Mindestlohn beachten?
Damit die Auszahlung des gesetzlichen Mindestlohns gesichert ist, gilt in bestimmten Branchen eine Dokumentationspflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die geleistete Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) notieren.
Verpflichtend ist dies auch für geringfügig Beschäftigte. Ausgenommen sind Minijobs im privaten Bereich. Außerdem gilt die Dokumentationspflicht für Wirtschaftsbereiche, in denen laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Beispiele sind das Baugewerbe, die Fleischwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie der Logistikbereich. Genaue Hinweise finden Sie auf der Website der Behörden der Zollverwaltung.
Was kann ich tun, wenn ich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bekomme?
Auskunft zum Thema Mindestlohn erhalten Sie beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Telefonnummer 030 30 28 00 28.
Beratungs- und Informationsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen finden Sie außerdem im „Flyer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht: Kompetente Unterstützung bei Fragen und Problemen.“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.